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Zeitgebühr
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten auf ihrem Erfolgsweg zu unterstützen. Wir wollen für Sie rechtzeitig Chancen erkennen, Risiken aufzeigen und langfristige Strategien entwickeln.
Die Zeitgebühr ist anzuwenden, wenn keine genügenden Anhaltspunkte vorliegen, einen Gegenstandswert zu schätzen oder die Steuerberatervergütungsverordnung dies ausdrücklich vorsieht. Sie kommt daher nur in den wenigsten Fällen zur Anwendung, so z. B. bei der Teilnahme an einer steuerlichen Außenprüfung durch das Finanzamt. Sie beträgt zwischen € 30,00 und € 70,00 je angefangener halben Stunde.
Die Bestimmung der Gebühr innerhalb dieses Rahmens kann sowohl von der Schwierigkeit der Tätigkeit als auch von der Bedeutung der Angelegenheit oder davon abhängen, ob die betreffende Tätigkeit vom Steuerberater selbst oder von einem Mitarbeiter ausgeführt wird.