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Wertgebühr
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten auf ihrem Erfolgsweg zu unterstützen. Wir wollen für Sie rechtzeitig Chancen erkennen, Risiken aufzeigen und langfristige Strategien entwickeln.
Die Wertgebühren bestimmen sich nach dem Tabellenteil der Steuerberatervergütungsverordnung. Sie werden nach dem Wert berechnet, den der auszuführende Auftrag hat.
Stellt der Steuerberater z. B. einen Antrag auf Erlaß einer Steuerschuld von € 5.000,00 so bildet dieser Betrag die Grundlage der zu berechnenden Gebühr.