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Gebühren
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten auf ihrem Erfolgsweg zu unterstützen. Wir wollen für Sie rechtzeitig Chancen erkennen, Risiken aufzeigen und langfristige Strategien entwickeln.
Steuerberater sind – ebenso wie Rechtsanwälte – an eine Vergütungsverordnung gebunden:
Die Steuerberatervergütungsverordnung unterscheidet zwischen:
Für laufend auszuführende Tätigkeiten, wie z. B. Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden.
Die jeweils festzusetzende Gebühr hängt häufig von mehreren Umständen ab, so dass es oft nicht möglich ist, im Vorwege eine verbindliche Aussage zu treffen. Ein grober Rahmen kann jedoch immer bestimmt werden.
Sprechen Sie uns doch einfach an!
Preisunterschiede sind sicherlich wichtig, sollten aber bei der Wahl des Steuerberaters nicht die entscheidende Rolle spielen.
Entscheidend für uns ist eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit.