Verlauf
Die Zeitgebühr ist anzuwenden, wenn keine genügenden Anhaltspunkte vorliegen, einen Gegenstandswert zu schätzen oder die Gebührenverordnung dies ausdrücklich vorsieht. Sie kommt daher nur in den wenigsten Fällen zur Anwendung, so z. B. bei der Teilnahme an einer steuerlichen Außenprüfung durch das Finanzamt. Sie beträgt zwischen € 38,00 und € 92,00 pro Stunde.
Die Bestimmung der Gebühr innerhalb dieses Rahmens kann sowohl von der Schwierigkeit der Tätigkeit als auch von der Bedeutung der Angelegenheit oder davon abhängen, ob die betreffende Tätigkeit vom Steuerberater selbst oder von einem Mitarbeiter ausgeführt wird.