Verlauf
Steuerberater sind – ebenso wie Rechtsanwälte – an eine Gebührenordnung gebunden:
Die Steuerberater-Gebührenverordnung unterscheidet zwischen:
Für laufend auszuführende Tätigkeiten, wie z. B. Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden.
Die jeweils festzusetzende Gebühr hängt häufig von mehreren Umständen ab, so dass es oft nicht möglich ist, im Vorwege eine verbindliche Aussage zu treffen. Ein grober Rahmen kann jedoch immer bestimmt werden.
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Preisunterschiede sind sicherlich wichtig, sollten aber bei der Wahl des Steuerberaters nicht die entscheidende Rolle spielen.
Entscheidend für uns ist eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit